Maskenpflicht für die ersten beiden Wochen nach den Ferien
Zum Schutz einer erneuten Virusausbreitung durch Reiserückkehrer besteht zunächst in den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien eine generelle Maskenpflicht!
Zum Schutz einer erneuten Virusausbreitung durch Reiserückkehrer besteht zunächst in den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien eine generelle Maskenpflicht!