Wenn Ihr Kind z.B. wegen Krankheit nicht zur Schule kommen kann, sind Sie verpflichtet, die Schule möglichst vor Beginn des Unterrichts anzurufen und Ihr Kind mündlich zu entschuldigen.
Spätestens am dritten Tag benötigen wir von Ihnen zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung. Einen Vordruck können Sie HIER herunterladen.

 

Wenn Ihr Kind unentschuldigt fehlt, werden wir umgehend mit Ihnen telefonisch Kontakt aufnehmen. Uns interessiert, was mit Ihrem Kind los ist, und ob Sie wissen, dass es in der Schule fehlt.

 

Deshalb unser Grundsatz:

Jedem unentschuldigten Fehlen von Kindern und Jugendlichen im Unterricht wird sofort nachgegangen.