• Erstversorgung von Verletzungen • Betreuung von während der Unterrichtszeit erkrankten Schüler*innen, • Medizinische und pflegerische Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit einer chronischen Erkrankung (zum Beispiel Diabetes) oder Behinderung während des Schulalltages, • Vertrauens- und Ansprechperson für gesundheitliche Fragen oder Probleme, • Planung und Initiierung von präventiven Projekten und Maßnahmen zur Förderung der Schulgesundheit. Wir unterliegen der Schweigepflicht und beraten die Schülerinnen und Schüler kostenfrei. Allgemeine Informationen zum Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften sind zu finden unter: https://www.stuttgart.de/leben/gesundheit/gesundheitsberatung/kinder-und-jugendgesundheit.php